
Klasse B – Autoführerschein
Die Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse und leichte Anhänger (bis 750 kg).
Bei Anhängern über 750 kg darf die Zugkombination 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten.
Einbezogene Klassen: AM und L
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre durch „Begleitetes Fahren“ (siehe BF17).
Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werde.
Theorie – Intensivkurs in 7 Tagen
Bei uns hast du die Möglichkeit, in nur 7 Tagen den theoretischen Unterricht zu absolvieren.
Das bedeutet: Du besuchst täglich 2 Unterrichtseinheiten á 90 min.
Die theoretische Prüfung muss nicht im Anschluss stattfinden.
Du lernst in deinem Lerntempo und wirst erst zur Theorieprüfung vorgestellt, sobald du prüfungsreif bist.
Die praktische Ausbildung kann ganz individuell gestaltet werden.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
BEI ERSTERWERB
12 x Grundstoff (Themen 1-12)
zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff (Themen 13/B1, 14/B2)
BEI ERWEITERUNG
6 x Grundstoff (Themen 1-12)
zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff (Themen 13/B1, 14/B2)
Theoretische Prüfung erforderlich
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
individuelle Anzahl an Übungsfahrten á 45 min.
gesetzlich mindestens 12x Sonderfahrten á 45 min. vorgeschrieben
davon: 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachfahrt
Praktische Prüfung erforderlich
BF17 – Begleitetes Fahren
Eine Fahrerlaubnis in Begleitung der Klasse BF 17 darf bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Ab dem 18. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis auch im Ausland.
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.
Die Ausbildung kann mit dem Führerscheinantrag ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Das persönliches Erscheinen mit einem gesetzlichen Vertreter ist zur Anmeldung nötig.
BF17 funktioniert ganz einfach:
Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer:
30 Jahre oder älter ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.
Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen Sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, ihre Anzahl ist nicht begrenzt.
Auch wenn eine Schulung für die Begleitung nicht vorgeschrieben wird, ist eine gemeinsame Vorbereitung auf die Begleitzeit sehr zu empfehlen.
ANSPRECHBAR SEIN UND UNTERSTÜTZEN
Beim Fahren sollen die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht ihrer Begleitung profitieren. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich viele Jugendliche im Straßenverkehr deutlich sicherer und sind weniger gestresst.
Die Begleitpersonen beobachten während der Fahrt aufmerksam das Verkehrsgeschehen und sind immer für Fragen ansprechbar. Ihre Hinweise helfen den Jugendlichen, Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen und richtig zu reagieren. Das wirkt beruhigend, gerade in schwierigen Situationen.
Spürt eine Begleitperson, dass die Fahrerin oder der Fahrer müde wird oder sich nicht mehr richtig konzentrieren kann, sollte sie eine kurze Pause vorschlagen.
Nach der Fahrt ist ein gutes Feedback wichtig. Dazu gehört zum Beispiel, wie es aus Sicht des Jugendlichen lief, das Anerkennen guten Fahrverhaltens, aber auch die Benennung schwieriger Situationen, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht.
NIEMALS IN DAS FAHREN EINGREIFEN
Die Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das ist für alle Beteiligten gefährlich. Sie sind keine Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Sie sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.




